ASS-Abklärungen
Die klinisch-psychologische Diagnostik von Autismusspektrumstörungen erfolgt in der Diagnostikon-Praxis nach internationalen Standards. Das Produkt einer Abklärung ist der sogenannte Abklärungsbericht. Er bietet in der Regel die Grundlage, um weitere Hilfestellungen von Versicherungen, Institutionen und/oder am Arbeitsplatz zu erhalten.
Im Rahmen des diagnostischen Abschlussgesprächs bespreche ich mit Ihnen mögliche Maßnahmen und weitere Anlaufstellen zur Unterstützung in Schule/Beruf und Alltag (z.B. Nachteilsausgleiche, IV-Leistungen, Medikation, ...).
Eine ASS Abklärung kann mit einer ADHS-Abklärung kombiniert werden. Die Kosten belaufen sich auf eine ASS Abklärung plus ca. 2h. Die Kosten bleiben in etwa dieselben, da eine ADHS in weiten Teilen bei einer ASS mit abgeklärt werden muss. Bitte erwähnen Sie eine Kombiabklärung bei der Online-Terminbuchung.
Kosten für eine ASS-Abklärung: Reguläres Honorar 200.-/Std., Notfalltarif 240.-Chf/Std.
!! Die Kosten der Abklärung müssen privat getragen werden. Eine Abrechnung über die Grundversicherung ist nicht möglich. Das Tarifsystem der Krankenkassen stellt bis dato leider keinen realistischen Rahmen für eine seriöse Abklärung bereit.
Dauer inkl. Auswertung und Bericht:
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ca. 14-16 Std. ohne Vorbefunde
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ca. 10-12h mit Vorbefunden. Zusätzlich ergeben sich noch Materialkosten zwischen ca. 30-150 Chf., je nach zu untersuchenden Themen.
Wichtige Hinweise zur Organisation:
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Eine Abklärung dient in einem klar definierten Rahmen zur Diagnosestellung und ist kein Therapievertrag. Ich kann entprechend keinen Psychotherapieplatz im Anschluss an eine Abklärung anbieten.
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Arbeiten, welche über die Abklärung hinausgehen (z.B. Berichte, die von der IV z.T. Monate oder Jahre später eingefordert werden) werden mit dem regulären Honorar à 200 Chf/Std. abgerechnet.
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Die genannten Angaben zu Dauer der Abklärung sind Richtwerte aus Erfahrung. Abweichungen sind je nach individuellen Leistungsvoraussetzungen möglich. Die Kosten bzw. die Stundenanzahl kann höher oder tiefer ausfallen. Bitte e-mailen Sie mir, wenn Sie eine Budgetobergrenze bzgl. Abklärungskosten haben.
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GG405 Anmeldung IV: Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung eines IV-Geburtsgebrechens nach einer Diagnosestellung durch mich noch eine*n Psychiater*in oder Entwicklungspädiater*in aufsuchen müssen, um die Diagnose bestätigen zu lassen. Bei Bedarf helfe ich Ihnen gerne mit geeigneten Adressen weiter. Alternativ übernehme ich die Kontaktaufnahme und Korrespondenz mit einer/einem Psychiater*in bzw. Entwicklungspädiater*in (Auftrag mit regulärem Honorar à 200Chf pro Std.).